Stand: 30.06.21

1 Geltung

1.1 blickpunkt x, das Büro der freien Dipl.-Designer Britta Zuschlag, Hildy Schwan-Ueberhofen und Frank Sagel – nachfolgend kurz blickpunkt x genannt – erbringt alle Leistungen und Lieferungen ausschließlich auf Grundlage dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).

1.2 Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird.

1.3 Von diesen Bedingungen abweichende oder darüber hinaus gehende Regelungen, insbesondere auch Geschäftsbedingungen von Auftraggebern, werden nur dann verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich durch blickpunkt x im Voraus bestätigt wurde.

1.4 blickpunkt x ist berechtigt, die Vertragsbedingungen zu ändern oder zu ergänzen. Die Änderung/Ergänzung und deren Ankündigung erfolgt durch Veröffentlichung im Internet auf den Seiten von blickpunkt x unter der Internet-Adresse http://www.blickpunktx.de.

1.5 Widerspricht der Kunde den geänderten/ergänzten Bedingungen nicht innerhalb von zwei Wochen nach deren Veröffentlichung im Internet, so werden die geänderten/ergänzten Bedingungen wirksam.

1.6 Widerspricht der Kunde fristgemäß, so ist blickpunkt x berechtigt, einen bestehenden Vertrag zu dem Zeitpunkt zu kündigen, an dem die geänderten/ergänzten Geschäftsbedingungen in Kraft treten.

2 Vertragsangebot, Vertragsabschluss, Vertragslaufzeit

2.1 Alle Angebote verstehen sich als freibleibend.

2.2 Der Vertag kommt mit schriftlicher Auftragserteilung durch den Kunden zustande oder mit erster Erfüllungshandlung durch blickpunkt x bei Auftragserteilung in nicht schriftlicher Form, ohne dass es einer Mitteilung an den Kunden von Seiten blickpunkt x bedarf.

2.3 Der Vertrag endet mit der Erbringung und Begleichung der vereinbarten Designleistung.

3 Vertragsgrundlagen, Basisdaten

3.1 Sofern blickpunkt x ein individuelles Angebot abgegeben hat, sind die Angaben des Kunden dessen Grundlagen.

3.2 Der Kunde trägt das Risiko, dass der Vertragsgegenstand seinen Wünschen und Bedürfnissen entspricht. Sofern der Kunde verbindliche Vorgaben vereinbaren möchte, sind diese schriftlich niederzulegen. Sie werden erst durch Gegenzeichnung seitens blickpunkt x wirksam.

4 Urheberschutz und Nutzungsrechte

4.1 Der einem Gestalter erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag, welcher auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet ist.
Sind Eigentumsrechte an Entwürfen, Reinzeichnungen oder Fotografien erwünscht, muß dies gesondert verhandelt und honoriert werden.

4.2 Alle Entwürfe und Reinzeichnungen sind als persönliche geistige Schöpfungen des Gestalters durch das Urheberrechtsgesetz geschützt, dessen Regelungen auch dann als vereinbart gelten, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.
Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit begründen kein Miturheberrecht.

4.3 blickpunkt x überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Die Werke von blickpunkt x dürfen nur für die vereinbarte Nutzungsart und den vereinbarten Zweck im vereinbarten Umfang verwendet werden. Mangels ausdrücklicher Vereinbarung gilt als Zweck des Vertrags nur der vom Auftraggeber bei Auftragserteilung erkennbar gemachte Zweck. Das Recht, die Arbeiten in dem vereinbarten Rahmen zu verwenden, erwirbt der Auftraggeber/Verwerter mit der vollständigen Zahlung des Honorars.

4.4 Nutzungen, die über das vereinbarte Produktionsziel wie Mehrfachnutzungen (z.B. für ein anderes Projekt) und das vereinbarte Produktionsvolumen (z.B. Wiederholungsnutzungen für Nachauflagen) hinausgehen, bedürfen unserer Einwilligung und sind honorarpflichtig.

4.5 Das Design oder Elemente/Gestaltungsmerkmale hieraus dürfen auf andere Gegenstände als das vertraglich Vereinbarte nur mit Einverständnis von blickpunkt x übertragen werden.
Ohne unsere ausdrückliche Zustimmung dürfen die Arbeiten einschließlich der Urheberbezeichnung weder im Original noch bei der Reproduktion geändert werden. Jede Nachahmung – auch von Teilen – ist unzulässig!
Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt blickpunkt x, eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung zu verlangen.

4.6 Es wird jeweils nur das „einfache Nutzungsrecht" im Rahmen des in Auftrag gegebenen Umfangs (s. 4.3) übertragen. Eine Weitergabe eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte bedarf unserer Zustimmung und ist honorarpflichtig.

4.7 Über den Umfang der Nutzung steht blickpunkt x ein Auskunftsanspruch zu.

4.8 Der Gestalter/blickpunkt x hat das Recht auf den Vervielfältigungsstücken oder auf Websites als Urheber genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt den Gestalter/ blickpunkt x zum Schadenersatz. Ohne Nachweis eines höheren Schadens beträgt der Schadenersatz 50% der vereinbarten bzw. nach dem Tarifvertrag für Design-Leistungen SDSt/AGD üblichen Vergütung. Das Recht, einen höheren Schaden bei Nachweis geltend zu machen, bleibt unberührt.

5. Preise und Zahlung

5.1 Die Gesamtvergütung für die Leistung von blickpunkt x errechnet sich aus folgenden Teilvergütungen:

  1. der Vergütung für die Anfertigung von Entwürfen und/oder Fotografien
  2. der Vergütung für die Herstellung von Reinzeichnungen zuzüglich Nebenkosten
  3. der Vergütung für die Einräumung von Nutzungsrechten

Müssen Bildwerke angekauft werden, werden diese gesondert in Rechnung gestellt.

5.2 Für die Berechnung der einzelnen Teilvergütungen sind folgende Faktoren maßgeblich:

  1. Art und Umfang der von blickpunkt x erbrachten Leistung
  2. Nutzung (Umfang, Art, Dauer, Gebiet) dieser Leistung durch den Auftraggeber.

Die pauschale Vergütung für die einfachen Nutzungsrechte (s. 4.6) beträgt – soweit nicht anders ausgewiesen – 55% des vereinbarten Gesamthonorars und ist in den angebotenen Preisen inkludiert.

5.3 Werden keine Nutzungsrechte eingeräumt und nur Entwürfe und/oder Reinzeichnungen geliefert, entfällt die Vergütung für die Nutzung nur sofern diese im Angebot gesondert ausgewiesen wurde.
Werden die Entwürfe später, oder in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen, genutzt, so ist blickpunkt x berechtigt, die Vergütung für die Nutzung nachträglich in Rechnung zu stellen bzw. die Differenz zwischen der höheren Vergütung für die Nutzung und der ursprünglich gezahlten zu verlangen.

5.4 Ist kein Honorar vereinbart worden, gilt die nach dem Vergütungstarifvertrag für Designleistungen der Allianz Deutscher Designer (SDSt/AGD) übliche Vergütung als vereinbart.

5.5 Die Anfertigung von Entwürfen und sämtliche sonstigen Tätigkeiten, die blickpunkt x für den Auftraggeber erbringt, sind kostenpflichtig. Eine unentgeltliche Tätigkeit – insbesondere die kostenfreie Schaffung von Entwürfen – ist nicht berufsüblich und wird somit auch von blickpunkt x nicht unterstützt.

5.6 Vorschläge und Weisungen des Auftraggebers aus technischen, gestalterischen und anderen Gründen oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf das Honorar. Sie begründen auch kein Miturheberrecht, es sei denn, dass dies ausdrücklich vereinbart worden ist.

5.7 Die Honorare sind bei Ablieferung der Arbeiten fällig; sie sind ohne Abzug zahlbar. Werden Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist das entsprechende Teilhonorar jeweils bei Abnahme des Teils fällig. Erstreckt sich die Ausführung eines Auftrags über einen längeren Zeitraum, so kann blickpunkt x Abschlagszahlungen entsprechend dem erbrachten Arbeitsaufwand verlangen.
Erfordert der Auftrag hohe finanzielle Vorleistungen seitens blickpunkt x, so sind ebenfalls angemessene Abschlagszahlungen zu leisten: 1/3 der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung, 1/3 nach Fertigstellung von 50 % der Arbeiten, 1/3 nach Ablieferung.

5.8 Wird während der Auftragsdurchführung eine umfangreichere Bearbeitung notwendig als vorgesehen, so ist blickpunkt x berechtigt, die Mehrkosten bis zu 15 % des Auftragsvolumens ohne besondere Vereinbarung in Rechnung zu stellen. Wird der vereinbarte Auftragsrahmen um mehr als 15 % überschritten, so ist blickpunkt x verpflichtet, den Auftraggeber zu informieren und berechtigt, ihm ein erneutes Angebot zu unterbreiten.

5.9 Honorare sind Nettobeträge, die zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung zu zahlen sind.

5.10 Die Vergütung für fortlaufende Leistungen (z.B. Internetseitenpflege) stellt blickpunkt x monatlich in Rechnung.

5.11 blickpunkt |x| ist berechtigt, Festpreise jederzeit nach schriftlicher Vorankündigung mit einer Frist von 6 Wochen zu erhöhen.

5.12 Bei Zahlungsverzug kann blickpunkt x Verzugszinsen in Höhe von 4 % über dem aktuellen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank verlangen. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt davon unberührt.

6. Sonder,- und Zusatzleistungen, Neben- und Reisekosten

6.1 Die Änderung von Entwürfen, die Schaffung und Vorlage weiterer Entwürfe, die
Änderung von Reinzeichnungen, inhaltliche oder gestalterische Änderungen und sonstige Textänderungen, die nach der Freigabe der jeweiligen Gestaltungs- oder Entwicklungsphase entstehen sowie andere Zusatzleistungen (Manuskriptstudium, Produktionsüberwachung u.a.) sind nicht durch das Angebot abgedeckt und werden nach Zeitaufwand gesondert berechnet.

6.2 Auslagen für die im Zusammenhang mit den Entwurfsarbeiten oder mit Entwurfsausführungsarbeiten entstehenden technischen Nebenkosten (insbesondere für spezielle Materialien z.B. für Modelle, Zwischen-Reproduktionen und -aufnahmen, Satz, Druck) sind vom Auftraggeber zu erstatten.

6.3 Die Vergabe von kreativen Fremdleistungen (z.B. Fotoaufnahmen, Modelle) oder die Vergabe von Fremdleistungen im Zug der Nutzungsdurchführung (Lithographie, Druckausführung, Versand) nimmt blickpunkt x im Namen des Auftraggebers/Verwerters und auf dessen Rechnung vor.

6.4 Soweit blickpunkt x Fremdleistungen (wie z.B. Belichtungen, Kurierfahrten) im eigenen Namen vergibt, stellt der Auftraggeber/Verwerter blickpunkt x von hieraus resultierenden Verbindlichkeiten frei. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten.

6.5 Die Vergütung für Zusatzleistungen ist nach deren Erbringung fällig. Verauslagte Nebenkosten sind nach Anfall zu erstatten. Vergütungen und Nebenkosten sind Nettobeträge, die zuzüglich Umsatzsteuer zu entrichten sind.

6.6 Für Reisen, die nach Abstimmung mit dem Auftraggeber/Verwerter zwecks
Durchführung des Auftrags oder der Nutzung erforderlich sind, werden die Kosten und Spesen berechnet. Abgerechnet werden: eigener Pkw, andere Verkehrsmittel, Übernachtung, Reisespesen zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.

7. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

7.1 Der Auftraggeber hat blickpunkt x über die gesamte Entwicklungsphase unaufgefordert alle notwendigen Informationen über die Ziele und Prioritäten in Bezug auf das zu gestaltende Produkt zu erteilen.
Zu einer die allgemeine Schlüssigkeit überschreitenden Überprüfung der Richtigkeit und Vollständigkeit der zur Verfügung gestellten Unterlagen und Informationen ist blickpunkt x nur insoweit verpflichtet, als eine solche Überprüfungspflicht schriftlich vereinbart wurde.

7.2 Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller blickpunkt x übergebenen Vorlagen (z.B. Texte, Fotos, Muster) berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber blickpunkt x von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.

8. Korrektur, Abnahme und Produktionsüberwachung

8.1 Vor Produktionsbeginn sind blickpunkt x Korrekturmuster vorzulegen.

8.2 Jede der Leistungsphasen wird gesondert abgenommen. Durch die Abnahme einer Leistungsphase wird deren Ergebnis zur verbindlichen Grundlage der weiteren Leistungen. Die Abnahme gilt als stillschweigend erfolgt, wenn den Leistungen der darauffolgenden Leistungsphase nicht widersprochen wird.

8.3 Sofern keine der Vertragsparteien eine förmliche Abnahme verlangt, oder sofern der von einer Partei verlangte Abnahmetermin aus einem Umstand, der vom Kunden zu vertreten ist, nicht zustandekommt, gilt die vertragliche Leistung von blickpunkt |x| mit Nutzung durch den Kunden als abgenommen. Davon abgesehen gilt die vertragliche Leistung spätestens 14 Tage nach Übergabe als erbracht, sofern der Kunde keine Nachbesserung fordert.

8.4 Aus Gründen des Geschmacks (Nichtgefallens) kann der Abnahme nicht widersprochen werden. Der Auftraggeber ist insoweit auf sein Kündigungsrecht verwiesen (siehe Punkt 8).

8.5 Die Produktion wird von blickpunkt x nur aufgrund einer besonderen Vereinbarung überwacht. Besteht eine solche Vereinbarung, so ist blickpunkt x ermächtigt, erforderliche Entscheidungen nach eigenem Ermessen zu treffen und Weisungen zu erteilen.

9. Lieferung/Leistungen von multimedialen Anwendungen

9.1 blickpunkt x behält sich das Recht vor, die Lieferungen und Leistungen im Rahmen des technischen Fortschritts zu verbessern.

9.2 Gegenstand der Leistungspflicht von blickpunkt x ist – auch wenn die Installation als solche von blickpunkt x erbracht wird – insbesondere nicht die Anpassung bereits beim Kunden bestehender Anwendungen an die vertragsgegenständliche Anwendung. Dies gilt auch dann, wenn die bereits beim Kunden vorhandenen Anwendungen von blickpunkt x erstellt worden sind.

9.3 Weitere begleitende Leistungen von blickpunkt x, auch die Benutzerschulung und Ähnliches, sind nur dann Vertragsinhalt, wenn dies ausdrücklich vereinbart worden ist.

9.4 Bei der Verschaffung und/oder Pflege von Internet-Domains wird blickpunkt x im Verhältnis zwischen dem Kunden und einer Organisation zur Domain-Vergabe (z.B. DENIC oder STRATO) lediglich als Vermittler tätig. blickpunkt x übernimmt keine Gewähr dafür, dass die vom Kunden beantragten und delegierten Domains frei von Rechten Dritter sind oder auf Dauer Bestand haben.

9.5 Die Rechte an allen Skripten, wie JavaScript, PerlScript, CGI-Programmen, oder Java-Programmen sowie der erstellten Designs für Webseiten und anderen Produkte verbleiben bei blickpunkt x, soweit diese nicht frei verfügbar bzw. zur freien Verwendung bestimmt sind und/oder im Eigentum Dritter stehen.

9.6 Der Kunde testet gründlich jede Anwendung auf Mangelfreiheit und Verwendbarkeit in seiner konkreten Situation, bevor er mit der operativen Nutzung der Anwendung beginnt. Dies gilt auch für Anwendungen, die er im Rahmen der Gewährleistung und der Pflege von blickpunkt x erhält.
Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass jede, auch nur kleinste eigenmächtige Veränderung an der Anwendung die Lauffähigkeit des gesamten Systems beeinträchtigen kann. Der Kunde trägt dieses Risiko allein.

10 Inhalte von Internetseiten

10.1 Der Kunde darf mit Form, Inhalt oder verfolgtem Zweck seiner Internetseiten nicht gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten und Rechte Dritter (Namens-, Urheber-, Datenschutzrechte usw.) verstoßen.

10.2 blickpunkt x unterliegt diesbezüglich keiner Überprüfungspflicht. Der Kunde versichert ausdrücklich, dass er keinerlei pornographische oder rechtsradikale Inhalte auf seiner Internetpräsenz veröffentlicht.

10.3 blickpunkt x übernimmt keine Gewähr für die richtige Wiedergabe der Internetseiten des Kunden in der Internetpräsenz, insbesondere in Bezug auf zukünftige Browser und Plug-In Versionen, es sei denn, blickpunkt x kann Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden. Für mittelbare Schäden und Folgeschäden sowie für entgangenen Gewinn haftet blickpunkt x nur bei Vorsatz.

11. Eigentumsvorbehalt und Versendungsgefahr

11.1 An den Arbeiten des Gestalters werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, ein
Eigentumsrecht wird im Allgemeinen nicht übertragen (siehe auch unter 1.1).

11.2 Bis zur vollständigen Zahlung des vereinbarten Preises bleibt das gelieferte Produkt Eigentum von blickpunkt x. Kommt der Kunde mit der Zahlung in Verzug, kann blickpunkt x, unbeschadet sonstiger Rechte, das gelieferte Produkt zur Sicherung seiner Rechte zurücknehmen und gegebenenfalls eine Internetpräsenz des Kunden vom Netz nehmen, wenn diese oder deren vereinbarte Pflege unbezahlt ist. Vorher kündigt blickpunkt x dies dem Kunden an und setzt ihm eine angemessene Nachfrist zur Begleichung der offenen Rechnung.

11.3 Die Vorlagen und/oder Originale sind nach angemessener Frist unbeschädigt blickpunkt x zurückzugeben, sofern nicht ausdrücklich eine anderslautende Vereinbarung getroffen wurde.

11.4 Bei Verlust oder Beschädigung ist Schadenersatz zu leisten; d.h. die Kosten sind vom Auftraggeber in der Höhe zu erstatten, die zur Wiederherstellung nötig sind. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt.

11.5 Zusendung und Rücksendung der Arbeiten erfolgen auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers/Verwerters.

11.6 blickpunkt x ist nicht verpflichtet, Daten oder Layouts, die im Computer erstellt wurden, an den Auftraggeber herauszugeben.
Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von Computerdaten, so ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.
Hat blickpunkt x dem Auftraggeber Computerdaten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit unserer ausdrücklichen vorherigen Zustimmung geändert werden.

12. Gewährleistung und Haftungsbeschränkung

12.1 blickpunkt x verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere auch überlassene Vorlagen, Filme, Displays, Layouts etc. sorgfältig zu behandeln. blickpunkt x haftet für entstandene Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Ein über den Materialwert hinausgehender Schadenersatz ist ausgeschlossen.

12.2 Der Kunde hat eventuell auftretende Mängel stets aussagekräftig zu dokumentieren, bei Internetanwendungen insbesondere unter Protokollierung angezeigter Fehlermeldungen und gegebenenfalls der URL. Fehler sind schriftlich zu melden. Hierzu steht dem Kunden im Internet unter der URL http://www.blickpunktx.de ein Formular zur Verfügung. Der Kunde hat blickpunkt x bei einer möglichen Mangelbeseitigung nach Kräften zu unterstützen. Der Kunde hat vor einer Fehlerbeseitigung Internet-Daten vollständig zu sichern.

12.3 Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind grundsätzlich solche Fehler, die durch äussere Einflüsse, Bedienungsfehler oder nicht durch blickpunkt x durchgeführte Änderungen, Ergänzungen, Nachbesserungsversuche oder sonstige Manipulationen entstehen. blickpunkt x haftet nicht für Probleme, die durch fehlerhafte oder zukünftige Installationen von serverseitigen Programmen entstehen.

12.4 blickpunkt x haftet nur für Schäden, die von blickpunkt x grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurden, es sei denn, es betrifft zugesicherte Eigenschaften. blickpunkt x haftet für Beratung nur, soweit die Fragestellung im Angebot ausdrücklich aufgeführt ist. Die vorstehende Haftungsbeschränkung betrifft vertragliche wie auch ausservertragliche Ansprüche.

12.5 Soweit blickpunkt x auf Veranlassung des Auftraggebers/Verwerters Fremdleistungen in dessen Namen und auf dessen Rechnung in Auftrag gibt, haftet blickpunkt x nicht für Leistungen und Arbeitsergebnisse der beauftragten Leistungserbringer.
blickpunkt x verpflichtet sich, Erfüllungsgehilfen sorgfältig auszusuchen und anzuleiten. Darüber hinaus haftet blickpunkt x für die Erfüllungsgehilfen nicht.

12.6 Eine Haftung für die wettbewerbs- und warenzeichenrechtliche Zulässigkeit der Entwürfe und sonstigen Arbeiten wird von blickpunkt x nicht übernommen; gleiches gilt für deren Schutzfähigkeit.

12.7 Mit der Genehmigung der Arbeiten durch den Auftraggeber/Verwerter übernimmt dieser die Verantwortung für die Richtigkeit von Bild und Text. Für die vom Auftraggeber zur Vervielfältigung freigegebenen Arbeiten entfällt jegliche Haftung für blickpunkt x.

12.8 Die Freigabe von Produktion und Veröffentlichung obliegt dem Auftraggeber/Verwerter. Delegiert der Auftraggeber/Verwerter im Ausnahmefall die Freigabe in ihrer Gesamtheit oder in Teilen an blickpunkt x, stellt er blickpunkt x von der Haftung frei.
Bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz ist eine Haftung von blickpunkt x nicht ausgeschlossen.

13. Datenschutz

13.1 blickpunkt x speichert alle Daten des Kunden während der Dauer des Vertragsverhältnisses elektronisch, soweit dies zur Erfüllung des Vertragszwecks, insbesondere für Abrechnungszwecke, erforderlich ist.

13.2 Die erhobenen Bestandsdaten verarbeitet und nutzt blickpunkt x auch zur
Beratung seiner Kunden, zur Werbung und zur Marktforschung für eigene
Zwecke.

13.3 blickpunkt x wird diese Daten des Kunden ohne dessen Einverständnis
nicht an Dritte weiterleiten.

13.4 blickpunkt x weist den Kunden ausdrücklich darauf hin, dass der Datenschutz für Datenübertragungen in offenen Netzen wie dem Internet nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht umfassend gewährleistet werden kann. Für die Sicherheit der von ihm ins Internet übermittelten und auf WebServern gespeicherten Daten trägt der Kunde selbst in vollem Umfang Sorge.

14. Kündigungsrecht des Auftraggebers

14.1 Der Auftraggeber kann bis zur vollständigen Leistungserbringung jederzeit den Vertag kündigen.

14.2 Er kann auch aus Gründen des Geschmacks kündigen.

14.3 Kündigt der Auftraggeber, so ist blickpunkt x berechtigt, die vereinbarte Vergütung für die bereits erbrachte Leistungsphase inkl. der Phase zu verlangen, in der die Kündigung erfolgt.

14.4 blickpunkt x zeigt dem Auftraggeber den Abschluss der einzelnen Leistungsphasen an. blickpunkt x verpflichtet sich, dem Auftraggeber Gelegenheit zur Begutachtung des Phasenabschlusses einzuräumen.

14.5 Kündigt der Auftraggeber, so gehen keinerlei Nutzungsrechte auf ihn über. Sämtliche von blickpunkt x gefertigten Ideenskizzen, Feinentwürfe, Gegenstände, Volumen und sonstigen Modelle sind blickpunkt x unverzüglich zurückzugeben.

15. Belegexemplare

Von allen vervielfältigten Werken überlässt der Auftraggeber blickpunkt x mindestens zehn einwandfreie ungefaltete Belegexemplare. blickpunkt x darf diese im Rahmen der Eigenwerbung verwenden.

16. Referenz

blickpunkt x behält sich vor, einen Link auf den Seiten der Internetpräsenz des Kunden zu plazieren, der zur Internetseite www.blickpunktx.de führt. Dieser Link besteht entweder aus einer Grafik oder einem textbasierenden Link und wird so gewählt, dass dieser nicht das Gesamtbild der Internetpräsenz des Kundens stört.
blickpunkt x hat das Recht, Internetseiten oder sonstige geleisteten Tätigkeiten und erstellte Entwürfe auch nach dem Erwerb von Urheberrechten durch den Kunden ohne besondere Einverständnis des Kunden als Referenz auf der Internetseite www.blickpunktx.de aufzuführen und in Belegmappen bzw. bei Präsentationen zu verwenden.

17. Gestaltungsfreiheit

17.1 Für blickpunkt x besteht im Rahmen des Auftrags Gestaltungsfreiheit.
Der Auftraggeber kann die Abnahme der bestehenden Arbeiten nur unter den in den Werkvertragsbestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (§§ 631 ff BGB) genannten Voraussetzungen ablehnen.

17.2 Infolge der an blickpunkt x übertragenen Gestaltungsfreiheit und der damit verbundenen künstlerischen Eigenheiten können aus Gründen des Geschmacks keine Nachbesserungs- oder Gewährleistungsrechte entstehen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. blickpunkt x behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.

18. Erfüllungsort

18.1 Erfüllungsort für beide Teile ist der Sitz von blickpunkt x: Köln.

18.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

19. Änderungen/Ergänzungen

19.1 Änderungen und Ergänzungen oder die teilweise oder gesamte Aufhebung des Vertrages bedürfen der gegengezeichneten Schriftform, wobei Briefwechsel oder Fax genügt.

19.2 Soweit dieser allgemeinen Vertagsgrundlage eine Regelung fehlen sollte,
gelten die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes und des Geschmacksmustergesetzes.

19.3 Die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einer oder mehrerer der vorstehenden Bestimmungen läßt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen oder zu ergänzen, deren wirtschaftlicher und rechtlicher Sinn der mangelhaften Bestimmung möglichst nahe kommt oder die den mit ihr verfolgten wirtschaftlichen Zweck soweit wie möglich verwirklicht.

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